Ich habe heute weitere Infos vom ADAC bekommen:
Sehr geehrter Herr B
immer vorausgesetzt, die Verzollungsaktion wir tatsächlich fortgesetzt, bedeutet das , dass sich Dauercampr entscheiden müssten,
- ihre Wohnanhänger entweder alle 2 Jahre aus Kroatien auszuführen und beim TÜV prüfen zu lassen oder
- sie beim kroatischen Zoll dauerhaft einzuführen, also Einfuhrabgaben zu zahlen.
Die Beschränkung der Aufenthaltsdauer von Fahrzeugen und Anhängern ist international üblich und rechtens.
Wenn es zur Verzollung kommt, so betragen die Einfuhrabgaben für einen Wohnwagen aus europäischer Produktion üblicherweise 22 % des Zeitwertes. Zusätzlich 10 % Zoll würden nur dann anfallen, wenn es sich bei dem Wohnwagen um ein außereuropäisch produziertes Modell handelt, für das kein Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vorgelegt werden kann. Wie der sog. Ursprungsnachweis zu bekommen ist, entnehmen Sie bitte dem folgenden Text. Die Abwicklung des Vorgangs bei den örtlichen Zollämtern ist erfahrungsgemäß zeitraubend aber unkompliziert. Über die Höhe des Zeitwerts, von dem die Einfuhrabgaben berechnet werden, kann gehandelt werden.
Freundliche Grüsse
Brigitte Werner
Grenzverkehr
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
Tel: 089 7676-6331, Fax: 089 7607572
Verzollung in Kroatien
Die kompletten Einfuhrabgaben für einen Wohnwagen betragen in Kroatien 10 % Zoll und 22 % Einfuhrumsatzsteuer. Wenn es sich bei Ihrem Anhänger um ein Modell aus europäischer Produktion handelt, können Sie aber die 10 % Zoll sparen. Es muss dem kroatischen Zoll dann allerdings ein sog. Ursprungsnachweis vorgelegt werden, der nur mit etwas Aufwand zu bekommen ist. Gehen Sie am besten so vor:
Setzen Sie sich mit dem Hersteller Ihres Wohnwagens in Verbindung und bitten Sie ihn, Ihnen eine Lieferantenerklärung zu schicken. Die Lieferantenerklärung ist eine Aussage des Herstellers, dass der Anhänger innerhalb der EU produziert wurde.
Bei der Industrie- und Handelskammer Ihres Wohnortes holen Sie sich das Formular der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (ca. 0,40 €), die Sie ausfüllen müssen. Unter Punkt 8 ist darin die Zollnummer einzutragen, die für Wohnanhänger 87 16 10 lautet.
Mit der Lieferantenerklärung und der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 gehen Sie zum Zollamt Ihres Wohnortes und lassen die Warenverkehrsbescheinigung abstempeln. Falls es Ihnen nicht gelungen sein sollte, das Formular vollständig auszufüllen, wird Ihnen der Zollbeamte erklärend behilflich sein. Es kann sein, dass er Sie auffordert, ein weiteres Formular, die sog. Ausfuhrerklärung, auszufüllen. Diese dient nur statistischen Zwecken.
Mit weniger eigenem Einsatz bekommen Sie eine Warenverkehrsbescheinigung, indem Sie eine Spedition in Ihrer Nähe mit der Beschaffung beauftragen. Erkundigen Sie sich unbedingt im Vorhinein nach den anfallenden Gebühren.
August 2005
Also, ich kenn mich jetzt nimmer aus, ich werde aber auf alle Fälle diese Formulare besorgen. Den Hersteller unseres WoWa hab ich schon mal angeschrieben
Gruß Christl