Kfz-Versicherung

burki

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Jeder Urlauber, der nach Kroatien mit dem Pkw reist, sollte sich vorher in den Bestimmungen (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung - AKB) versichern, ob überhaupt für sein Kfz Versicherungsschutz in der Voll- bzw. Teilkasko besteht.
Man findet die Aussagen im Geltungsbereich seiner jeweiligen Versicherungsgesellschaft. So bestehen z.B. bei vielen Gesellschaften ab der Typklasse 29 und höher des jeweiligen PKW in der Teil- bzw. Vollkaskoversicherung kein Versicherungsschutz mehr in den Ländern wie: Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Jugoslawien, Mazedonien, Slowenien...

Tipp: vorher mit der Gesellschaft telefonieren und eine Zusage für den begrenzten Urlaubszeitraum bestätigen lassen!

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